Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sanetics AG

(nachfolgend “AGB”)

 Version: Juni 2024

1. Geltungsbereich dieser AGB

Sanetics AG, Technoparkstrasse 2, CH – 8406 Winterthur, mit Firmen-/MWST-Nummer CHE 392.075.504, hat eine Medikamentenabgabelösung entwickelt, welche aus Hardware/Richtstationen mit Software-as-a-Service besteht, womit medizinische Fachkräfte durch den Befüllungsprozess von Medikamentendispensern geführt werden und eine automatisierte Prüfung stattfindet (Richtstationen und Software gemeinsam nachfolgend «SaniGuide»).

Diese AGB regeln zusammen mit der Offerte der Sanetics AG sowie dem Auftragsdatenbearbeitungsvertrag der Sanetics AG die Vertragsbeziehung zwischen der Sanetics AG und dem Kunden (Sanetics AG und Kunde gemeinsam nachfolgend «Parteien» und je einzeln «Partei») abschliessend. Mit der Annahme der Offerte der Sanetics AG gelten diese AGB als durch den Kunden akzeptiert.

Die Sanetics AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. In einem solchen Fall notifiziert die Sanetics AG den Kunden vorgängig über Änderungen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Notifikation über die Änderungen der Sanetics AG schriftlich kommuniziert, mit den notifizierten Änderungen nicht einverstanden zu sein, gelten die Änderungen als von ihm akzeptiert.

2. Leistungen der Sanetics AG

Die Sanetics AG verpflichtet sich zur Bereitstellung der in der Offerte bezeichnete Anzahl Richtstationen während der Vertragsdauer, sowie zur Konfiguration der Schnittstelle zur Verschreibungssoftware und zum Aufsetzen der Benutzerprofile (Erstkonfiguration).
Ebenso verpflichtet sich die Sanetics AG sich zur Kundenschulung und zum betreuten Einrichten bei Vertragsbeginn gemäss Offerte.
Die Sanetics AG wird die Software nach eigenem Ermessen aktualisieren, ohne dass dies dem Kunden vorher angekündigt werden müsste.
Die Sanetics AG verpflichtet sich zum Remote-Support per E-Mail an info@sanetics.ch oder per Telefon NUMMER an Werktagen der Stadt Winterthur (Schweiz) von 09:00 bis 17:00 Uhr MEZ, bis zu einem Gesamtzeitaufwand von 10 Stunden pro Vertragsjahr. Der Remote-Support umfasst die Behebung von Störungen und die Unterstützung bei der Nutzung von SaniGuide.
Sollten später auf der Zeitachse weitere Kundenschulungen vom Kunden erwünscht sein, Support beim Kunden vor Ort oder von der Gewährleistung der Sanetics AG gemäss Ziffer 5 dieser AGB nicht abgedeckte Mängelbehebungen ist der Kunde zur zusätzlich Entschädigung des Zeit- und Materialaufwandes der Sanetics AG zum dann geltenden Stundensatz der Sanetics AG verpflichtet.

3. Rechte des Kunden

Der Kunde erhält das Recht, die in der Offerte bezeichnete Anzahl Richtstationen und die jeweils verfügbare Version der Software SaniGuide für die ebenso in der Offerte bezeichnete Anzahl Bewohner:innen (nachfolgend “Bewohner:innen”) für den Befüllungsprozess von Medikamentendispensern gemäss Bedienungs- und Wartungsanleitung zu SaniGuide während der Vertragsdauer zu nutzen, wobei die Nutzung nur durch medizinische ausgebildete und auf SaniGuide geschulte Mitarbeiter erfolgen darf.

Es ist dem Kunden untersagt, SaniGuide für andere Zwecke und in anderer als der im vorgehenden Absatz beschriebenen Weise zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, SaniGuide:

  • Zu manipulieren oder zu ändern;
  • selbst oder durch Dritte zu reparieren;
  • zu kopieren;
  • auseinander zu bauen oder zu entschlüsseln;
  • unqualifizierte oder ungeschulte Mitarbeiter, ohne Begleitung durch qualifizierte und geschulte Mitarbeiter, oder irgendwelchen Dritten zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Offenlegung des Quellcodes von SaniGuide.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist zu Folgendem verpflichtet:

  • Systemverbindung 1 (Verschreibungssoftware):
    • Bereitstellung Schnittstelle zu Verschreibungssoftware (Liste mit kompatiblen Anbietern auf Webseite)
    • Bereitstellung SFTP Server oder Netzwerkablage
    • Für eine API- oder SFTP-Transaktionsintegration muss der Kunde den Datenverarbeitungsunterlagen des Softwareanbieters zustimmen, ansonsten kann kein Datenfluss aufgesetzt werden. Die Organisation der Datenverarbeitungsunterlagen liegt beim Kunden. Sanetics AG stellt die Spezifikationen für den Empfang der Transaktionsdaten zur Verfügung. Sobald die Verschreibungsdaten von der Verschreibungssoftware auf den definierten Server/Speicher fliessen, führt Sanetics einen Datencheck durch und initiiert die Dateneinspeisung. Der Datencheck kontrolliert das Format der Daten und nicht die Vollständigkeit.
    • Update der Verschreibungssoftware
    • Pflege der Medikationsdaten
  • Systemverbindung 2 (Medikationsdatenbank)
    • Lizenz für CareIndex von HCI Solutions (Bestandteil CareCoach Lizenz)
  • Systemverbindung 3, falls gewünscht (Benutzerverzeichnis für Authentifizierung und Autorisierung)
    • Bereitstellung Schnittstelle zu Benutzerverzeichnis für die Synchronisation der Benutzer (Liste mit kompatiblen Verzeichnisdiensten und Protokollen auf Webseite)
    • Pflege des Benutzerverzeichnisses, Benutzern und Rollen
  • Systemverbindung Hardware (Medikamentenverteilsystem MVS)
    • Liste mit kompatiblen Anbietern und Versionen auf Webseite
    • Konfiguration des Verteilsystems
  • Bereitstellung Initial Logindaten
    • Vorname
    • Nachname
    • Email
    • Passwort
    • Rolle (Admin/User)
  • Bereitstellung Internetzugang für Support, Updates und Monitoring
  • Pflege der Logindaten auf SaniGuide (wenn kein Verzeichnisdienst angebunden)
  • Schulung der Mitarbeiter, allfälligen (Haus-)Apotheken und Hausärzten
  • Korrekte Systemeinstellungen auf SaniGuide
  • Aufbau & Inbetriebnahme SaniGuide
  • Reinigung, Bedienung und Wartung gemäss Bedienungs- und Wartungsanleitungen.

5. Gewährleistung

Hardware/Richtstationen

Die Sanetics AG gewährleistet, dass die gelieferte Hardware/Richtstation für das Richten von Tabletten gemäss einer Verschreibung aus einem Vorsystem zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Sollten sich während der Vertragsdauer Material- und Verarbeitungsfehler der Hardware/Richtstation herausstellen, wird die Sanetics AG (nach eigenem Ermessen) die betreffende Hardware/Richtstation gemäss nachstehenden Bedingungen ohne Verrechnung des Zeit- und Materialaufwandes reparieren oder die Richtstation oder seine schadhaften Teile ersetzen. Die Sanetics AG behält sich das Recht vor (nach alleinigem Ermessen), Ersatzteile von defekten Richtstationen entweder durch neuwertige Ersatzteile oder Austauschersatzteile zu ersetzen.

Software

Die Sanetics AG gewährleistet, dass die Software einschließlich der Schnittstellen zur Verschreibungssoftware für die Spezifikationen taugt.

Die Sanetics AG verpflichtet sich, wesentliche Abweichungen von den Spezifikationen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Sollte eine Behebung nicht möglich sein, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Minderung der Miet-/Lizenzgebühren.

Gewährleistungsausschluss

Jegliche Gewährleistung der Sanetics AG, welche über die in diesen AGB explizit Genannte hinausgeht, wird hiermit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, insbesondere für Voraussetzungen, Umstände, Hardware oder Software, für welche der Kunde verantwortlich ist, so unter anderem:

  • Verschreibungsdaten in der Verschreibungssoftware korrekt und aktuell;
  • Regelmässige Wartung und Reparatur oder Ersatz von Teilen bedingt durch normalen Verschleiss.
  • Beschädigung, jegliche Veränderung, Anpassungen oder Reparaturen durch den Kunden selbst oder Dritte.
  • Unsachgemässen Gebrauch, insbesondere in Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen von Sanetics AG, und (b) den Anschluss oder Gebrauch von SaniGuide in einer Weise, die den in dem Land, in welchem das Gerät gebraucht wird, geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Vorschriften nicht entspricht und (c) ungeeignete oder unsachgemäss installierte Software.
    • Reparaturen durch Service-Center oder Servicehändler, die nicht durch Sanetics AG autorisiert sind oder Reparaturen die vom Kunden selbst durchgeführt wurden.
    • Defekte des Systems, in das dieses Produkt eingebaut ist.

Ersatzgeräte/Richtstationen

Verfügbarkeit von Ersatzgeräten

Im Falle eines Defekts der Richtstation, der nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, stellt der Anbieter ein Ersatzgerät innerhalb von vier (4) Arbeitstagen zur Verfügung.

Gewährleistung auf Ersatzgeräte

Für Ersatzgeräte gelten dieselben Gewährleistungsklauseln wie für die ursprüngliche Richtstation.

Ersatzgeräteverfügbarkeit

Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen bei der Bereitstellung von Ersatzgeräten, die durch nicht beeinflussbare Faktoren entstehen.

6. Haftung

MDR-Erklärung Statement: Bei SaniGuide handelt sich um ein Hilfsmittel für pflegerische und medizinische Fachkräfte beim Befüllungsprozess von Medikamentendispensern und eine Überwachungslösung. Bei SaniGuide handelt es sich aber nicht um ein Medizinprodukt, da SaniGuide nicht zur Diagnose, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten dient.

Der Kunde ist allein verantwortlich für eine korrekte Medikamentenabgabe. Die Sanetics AG stellt dem Kunden mit SaniGuide ein Hilfsmittel zur Steigerung der Effizienz einfacherer Entdeckung von Fehlern zur Verfügung. Die Daten für den Befüllungsprozess von SaniGuide stammen vom Kunden. Der Kunde allein ist verantwortlich, dass

  • die SaniGuide korrekt konfiguriert ist;
  • dass die Verschreibungsdaten in der Verschreibungssoftware korrekt und aktuell sind.

Der Kunde ist auch allein verantwortlich für die Erfüllung aller gesetzlichen oder regulatorischer Auflagen und Vorschriften. Das SaniGuide Sicherheitskonzept als Medikationssicherheitskonzept darf von Kunden zitiert werden.

Die Haftung der Sanetics AG für Schäden oder Folgeschäden (insbesondere Betriebsunterbrechungen, Fehlfunktionen, Ausbleiben von Fehlermeldungen, nicht verhinderte Personenschäden durch Falschmedikation von Bewohnern:innen, entstandene finanzielle Folgekosten, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen oder Datenverlust), ist im Rahmen des Gesetzes ausgeschlossen.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.

7. Schadloshaltung

Der Kunde ist gegenüber den Bewohnern:innen alleine verantwortlich. Sollten Bewohnern:innen oder deren Angehörige Ansprüche gegen die Sanetics AG geltend machen, verpflichtet sich der Kunde zur Freistellung und Schadloshaltung der Sanetics AG von jeglichen Forderungen, Rechtsstreitigkeiten, Kosten (einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten) im Zusammenhang mit der Nutzung von SaniGuide, Falschmedikationen, Ausbleiben von Fehlermeldungen und der damit einhergehenden Datenbearbeitung.

8. Lieferzeit/Lieferverzug

Verbindliche Lieferfristen und -termine müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Angaben mit „ca.“, „gegen“ usw. bezeichnen keine verbindlichen Fristen, sondern geben nur den voraussichtlichen Liefertermin an.

Die vereinbarte Lieferzeit setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt, einschliesslich der Lieferung von Daten, Zugängen und die Erbringung vereinbarter Anzahlungen. Im Falle einer Verzögerung durch den Kunden verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, ebenso bei von der Sanetics AG nicht beeinflussbaren Faktoren.

9. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt des zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrages und dessen Konditionen sowie alle im Zusammenhang mit dem Vertrag von der anderen Partei erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere über Bewohner:innen, Produkte, Geschäftszahlen, Mitarbeiter, Organisation oder Vertragspartner), einschliesslich aller hiervon erstellten Aufzeichnungen und Kopien, vertraulich zu behandeln. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen oder Daten, die nachweisbar (i) der anderen Partei schon vor ihrer Bekanntgabe bekannt waren, (ii) der Öffentlichkeit vor der Bekanntgabe oder danach ohne Verletzung dieses Absatzes durch die andere Partei bekannt waren oder wurden, (iii) die andere Partei von Dritten erhalten hat, ohne dass diese andere Partei erkennen konnte, dass der Dritte hierdurch gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der bekanntgebenden Partei verstösst.

Insbesondere ist die Partei, welche vertrauliche Informationen der anderen Partei erhält, verpflichtet, diese nur an Personen weiterzugeben, welche diese vertraulichen Informationen unbedingt benötigen, sie vor dem Zugriff Dritter aktiv zu schützen und sie überdies nur zum Zweck des Vertrages zu verwenden. Eine Offenlegung der vertraulichen Informationen gegenüber zuständigen Behörden und Gerichten, ebenso wie Mitarbeitern, Beratern oder Revisionsstellen ist zulässig, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder zur Wahrung der eigenen Rechte erforderlich ist, die Berater oder Revisionsstellen einer Geheimhaltungsverpflichtung von gleicher Strenge unterliegen.

10. Eigentumsrechte

Die Eigentumsrechte an den Richtstationen und an der Software (insbesondere Patent-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte) von SaniGuide und allen ihren Bestandteilen, einschliesslich Verbesserungen oder Weiterentwicklungen, ebenso wie an deren Kennzeichen sind und bleiben Eigentum der Sanetics AG oder deren Lizenzgebern. Es erfolgt keine Übertragung an den Kunden, nur Nutzungsrechte gemäss diesem Vertrag.

11. Vertragsdauer

Der Vertrag zwischen der Sanetics AG und dem Kunden tritt durch Unterzeichnung der Offerte von Sanetics AG durch den Kunden verbindlich. Der Vertrag hat, wenn nicht anders vereinbart, eine Mindestdauer von 2 Jahren ab Bereitstellung der ersten Richtstation, vorbehalten folgende Absätze. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht zuvor in Übereinstimmung den folgenden Absätzen gemäss dieser Ziffer 12 dieser AGB gekündigt wird.

Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erstmalig per Ende der Mindestdauer von 2 Jahren ab Bereitstellung der ersten Richtstation schriftlich gekündet werden, danach jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich per Ende jedes Vertragsjahrs.

Ausserordentliche vorzeitige Kündigung

Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere

  • jede Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht der anderen Partei, vorausgesetzt, dass die Vertragsverletzung, sofern sie behebbar ist, nicht innert 60 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behoben oder eingestellt worden ist. Als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Kunden gilt (i) ein Verstoss des Kunden gegen die Nutzungsrechte gemäss Ziffer 3 diesen AGB, oder (ii) sofern der Kunde mit in Rechnung gestellten Zahlungen mehr als 90 Tage in Verzug ist;
  • die Zahlungsunfähigkeit der anderen Partei, Zahlungseinstellung, Bestellung eines Konkursverwalters, Antrag auf Konkurseröffnung, Konkursaufschub oder Nachlassstundung.

Sodann ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag schriftlich zu kündigen, sofern Änderungen der regulatorischen Vorschriften dazu führen, dass der Einsatz von SaniGuide nicht mehr zulassen. Dies gilt insbesondere, wenn durch Änderungen in der Gesetzgebung, behördliche Anordnungen oder rechtliche Entscheidungen die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch SaniGuide nicht mehr rechtmässig oder durchführbar ist und der Käufer der Sanetics AG schriftlich eine Frist von dreissig (30) Tagen gegeben hat, um Anpassungen vorzunehmen damit die regulatorischen Vorschriften eingehalten werden können und Sanetics AG dies nicht gelungen ist.

Rückgabe der Hardware/Richtstationen

Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellte Hardware/Richtstationen am letzten Tag der Laufzeit des Vertrages der Sanetics AG in ordnungsgemässem und gereinigten Zustand an den von der Sanetics AG bezeichneten Übergabeort zurückzugeben. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die auf der zur Verfügung gestellte Hardware/Richtstationen eigenen Daten zu löschen. Sollte die retournierte Hardware/Richtstationen Schäden aufweisen, welche auf Ursachen gemäss dem Absatz Gewährleistungsausschluss dieser AGB zurückzuführen sind, ist der Kunde zur Entschädigung an Sanetics AG für die Reparatur oder den Ersatz verpflichtet.

12. Fortdauer gewisser Bestimmungen dieser AGB

Die Ziffern 6., 7., 9. 10., 13. Und 15. dieser AGB gelten unabhängig von der Vertragsbeendigung unbefristet fort. Eine Beendigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, lässt bis zur Beendigung entstandene Rechte und Pflichten unberührt.

13. Kommunikation

Die Sanetics AG ist berechtigt, in ihrem öffentlichen Auftritt (Webseite, Social Media, etc.) und Werbematerial den Namen des Kunden als ihren Kunden für SaniGuide zu nennen.

14. Allgemeine Bestimmungen

„Schriftlich“ umfasst auch Email.

Mitteilungen der Sanetics AG gelten als gültig mitgeteilt, wenn sie an die letzte Post- oder Email-Adresse gesendet wurden, welche der Sanetics AG mitgeteilt wurde.

Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten oder Ansprüche gemäss diesem Vertrag abtreten.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen gelten als durch wirksame und durchsetzbare Regelungen zu ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vertragsbeziehung zwischen Sanetics AG und dem Kunden und diese AGB unterstehen materiellem Schweizerischem Recht, unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts und internationaler Abkommen.

Streitigkeiten unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der Sanetics AG. Die Sanetics AG ist allerdings berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.